Für den jeweiligen Einsatz- Zweck (z. B. tätigkeits-, arbeitsplatz- bezogen) ist eine Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung der PSA gegen Absturz zu erstellen und zu dokumentieren. In dieser ist u.a. zu bewerten, ob:
PSA gegen Absturz muss den individuellen körperlichen Voraussetzungen des Anwenders entsprechen und etwaige persönliche Unverträglichkeiten oder die Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz berücksichtigen. Aus diesem Grund sind die Beschäftigten vor Bereitstellung der PSA gegen Absturz durch den Arbeitgeber anzuhören.

Es muss berücksichtigt werden, dass eine Person nach einem Auffangvorgang völlig hilflos im Auffanggurt hängen kann und aus dieser Position innerhalb von späterstens 20 Minuten
gerettet werden muss. Die hierzu notwendigen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind im Vorfeld festzulegen und in regelmäßigen Zeitabständen zu üben.
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