ALLGEMEINE HINWEISE ZUR VERWENDUNG


Gefährdungsbeurteilung

Zu berücksichtigende Aspekte

Für den jeweiligen Einsatz- Zweck (z. B. tätigkeits-, arbeitsplatz- bezogen) ist eine Gefährdungsbeurteilung zur Auswahl und Benutzung der PSA gegen Absturz zu erstellen und zu dokumentieren. In dieser ist u.a. zu bewerten, ob:

  • die vorgesehene PSA gegen Absturz einen geeigneten Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet,
  • die energieabsorbierenden Bestandteile (z.B. Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte) auf das Gewicht der Benutzer abgestimmt sind,
  • die für das sichere Auffangen erforderliche Höhe unterhalb des Standplatzes vorhanden ist,
  • die Ausrüstung nicht durch umgebungsbedingte Einflüsse beschädigt werden kann,
  • bauseits geeignete Einrichtungen/ Konstruktionen mit entsprechenden Tragfähigkeiten als Anschlagpunkte vorhanden sind,
  • eine angemessenes Rettungskonzept vorhanden ist.


Anhörung der Beschäftigten

PSA gegen Absturz muss den individuellen körperlichen Voraussetzungen des Anwenders entsprechen und etwaige persönliche Unverträglichkeiten oder die Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz berücksichtigen. Aus diesem Grund sind die Beschäftigten vor Bereitstellung der PSA gegen Absturz durch den Arbeitgeber anzuhören.




Rettung

Es muss berücksichtigt werden, dass eine Person nach einem Auffangvorgang völlig hilflos im Auffanggurt hängen kann und aus dieser Position innerhalb von späterstens 20 Minuten gerettet werden muss. Die hierzu notwendigen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind im Vorfeld festzulegen und in regelmäßigen Zeitabständen zu üben.



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