ALLGEMEINE HINWEISE ZUR VERWENDUNG


Bestimmungsgemäße Verwendung und allgemeine Hinweise

Bestimmungsgemäße Verwendung

Verwenden Sie PSA gegen Absturz nur bestimmungsgemäß:

  • unter Beachtung der herstellerseitigen Betriebsanleitung.
  • unter Beachtung der durch den Arbeitgeber ausgestellten Betriebsanweisung.

Hinweis für den Unternehmer: Es ist eine Betriebsanweisung für die Verwendung von PSA gegen Absturz in schriftlicher Form zu erstellen, die alle notwendigen Angaben für eine sichere Benutzung enthält. Dabei sind insbesondere die Gefahren entsprechend der Gefährdungsermittlung sowie das Verhalten bei der Benutzung oder bei festgestellten Mängeln zu berücksichtigen. Sie können die in der Dateianlage enthaltene Betriebsanweisung verwenden und bereitstellen, sofern Sie nicht bereits über eine Betriebsanweisung verfügen.


Allgemeine Hinweise

  • Verwenden Sie nur vom Arbeitgeber bereitgestellte PSA gegen Absturz.
  • PSA gegen Absturz dürfen nur zur Sicherung von Personen, nicht jedoch für andere Zwecke verwendet werden (z.B. als Bandschlingen zum Anschlagen von Lasten).
  • Andere PSA dürfen nur zusammen mit PSA gegen Absturz verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung der Schutzfunktionen nicht zu erwarten ist.
  • PSA gegen Absturz dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.
  • Beschädigte oder durch Sturz beanspruchte PSA gegen Absturz sind der Benutzung zu entziehen, bis eine sachkundige Person die PSA zur weiteren Benutzung freigegeben hat.
  • Beachten Sie Gebotszeichen und Warnschilder.



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