VORBEMERKUNG


Einleitung

Arbeitgeber haben nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung technische und/ oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen für Beschäftigte am Arbeitsplatz ausreichend zu begrenzen. Lassen sich die Gefährdungen jedoch nicht auf das erforderliche Maß reduzieren, muss zum Schutz der Beschäftigten der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestimmt werden. Dabei ist zu beachten, dass die PSA für die zu erwartenden Einwirkungen ausgelegt ist. 


Zur PSA gehören sämtliche Ausrüstungsgegenstände, die am Körper benutzt werden, um sich vor schädlichen Einwirkungen und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen (z.B. Kopfschutz, Schutzbrille, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Absturzsicherung). 


Der PSA gegen Absturz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sie den Schutz gegen Risiken sicherstellt, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblelen Gesundheitsschäden führen können. Diese Systeme müssen über eine EU-Konformitätserklärung durch den Hersteller verfügen sowie eine CE-Kennzeichnung enthalten. 


Bitte verwenden Sie ausschließlich PSA, welche über eine CE-Kennzeichnung verfügt!


Diese Unterweisung soll zeigen, welche Gefahren in der Praxis entstehen können und wie man  PSA gegen Absturz sicher und bestimmungsgemäß einsetzt. Es werden u.a. die Funktionsprinzipien verschiedener Absturzsysteme erläutert, sowie einzelne Systemkomponenten thematisiert. Ziel ist es Gefährdungen im Umgang mit PSA gegen Absturz zu kennen, und diese durch korrektes Handeln zu reduzieren.


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