UNTERNEHMERPFLICHTEN UND ORGANISATION ARBEITSSCHUTZ
Unterweisungen zum Arbeitsschutz
Unterweisungen zum Arbeitsschutz müssen vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten erfolgen, und zwar in folgenden Fällen:
- Bei Einstellung
- Bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit (Versetzung)
- Bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder in den Arbeitsabläufen
- Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe oder einer neuen Technologie
- Bei neuen Erkenntnissen nach einer Gefährdungsbeurteilung
- Nach Unfällen, Beinahe-Unfällen und sonstigen Schadensereignissen
Die Unterweisung zum Arbeitsschutz müssen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich (bei Jugendlichen
halbjährlich).
Ihr Fortschritt: {course_progress}