UNTERNEHMERPFLICHTEN UND ORGANISATION ARBEITSSCHUTZ


Unterweisungen zum Arbeitsschutz

Unterweisungen zum Arbeitsschutz müssen vor Aufnahme der Tätigkeit des Beschäftigten erfolgen, und zwar in folgenden Fällen:


  • Bei Einstellung
  • Bei Zuweisung einer anderen Tätigkeit (Versetzung)
  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder in den Arbeitsabläufen
  • Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe oder einer neuen Technologie
  • Bei neuen Erkenntnissen nach einer Gefährdungsbeurteilung
  • Nach Unfällen, Beinahe-Unfällen und sonstigen Schadensereignissen



Die Unterweisung zum Arbeitsschutz müssen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich (bei Jugendlichen halbjährlich).



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