UNTERNEHMERPFLICHTEN UND ORGANISATION ARBEITSSCHUTZ


Organisation betrieblicher Arbeitsschutz

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsarzt

Das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz legen fest, dass Betriebe bei Aufnahme der Tätigkeit über eine betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz Organisation verfügen müssen, unabhängig von der Beschäftigtenanzahl. Dabei ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt als Stabsstelle direkt dem Unternehmer zugeordnet.


Brandschutzbeauftragter

Unternehmen müssen in folgenden Fällen einen Brandschutzbeauftragten bestellen:

  • Wenn die Bauordnung dies vorschreibt.
  • Wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass ein Brandschutzbeauftragter benötigt wird.
  • Wenn Sachversicherer dies verlangen.


Si-Beauftragte

In Unternehmen, die regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sicherheitsbeauftragte (Si-Beauftragte) bestellt werden. Diese sollen insbesondere darauf achten, ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und Persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden sind und bestimmungsgemäß benutzt werden, sowie auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam machen. Zwischen Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigten ist grundsätzlich eine räumliche, fachliche und zeitliche Nähe erforderlich. Dies ist nur dann gegeben, wenn der Sicherheitsbeauftragte am gleichen Unternehmensstandort, sowie im gleichen Arbeitsbereich wie die Beschäftigten tätig ist.



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