Die in dieser Unterweisung behandelten Flurförderzeuge (FFZ) nach § 2 DGUV Vorschrift 68 sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie:
FFZ mit Hubeinrichtung sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie:
Mitgänger-Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.
Ein Hubmast ist eine senkrechte oder nahezu senkrechte mechanische Führung, welche die Last höher als bodenfrei heben kann.
Ein Niederhubwagen ist ein Mitgänger-Flurförderzeug, welches die Last mithilfe eines hydraulischen Zylinders bodenfrei anheben kann. Es verfügt nicht über einen Hubmast.
Diese jährliche Unterweisung soll zeigen, welche Gefahren in der Praxis entstehen können und wie man sich im Umgang mit Hubwagen richtig verhält. Es wird auf Unfallgefahren hingewiesen, die durch die Nutzung von Hubwagen im innerbetrieblichen Transport entstehen können sowie Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Unfällen aufgezeigt.

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