VORBEMERKUNG


Einleitung

Die in dieser Unterweisung behandelten Flurförderzeuge (FFZ) nach § 2 DGUV Vorschrift 68 sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie:

  • Mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar sind.
  • Zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet sind.
  • Zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.


FFZ mit Hubeinrichtung sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie:

  • zum Heben,... von Lasten eingerichtet sind und
  • Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.


Mitgänger-Flurförderzeug

Mitgänger-Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.


Hubmast

Ein Hubmast ist eine senkrechte oder nahezu senkrechte mechanische Führung, welche die Last höher als bodenfrei heben kann.


Niederhubwagen

Ein Niederhubwagen ist ein Mitgänger-Flurförderzeug, welches die Last mithilfe eines hydraulischen Zylinders bodenfrei anheben kann. Es verfügt nicht über einen Hubmast. 


Diese jährliche Unterweisung soll zeigen, welche Gefahren in der Praxis entstehen können und wie man sich im Umgang mit Hubwagen richtig verhält. Es wird auf Unfallgefahren hingewiesen, die durch die Nutzung von Hubwagen im innerbetrieblichen Transport entstehen können sowie Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Unfällen aufgezeigt.



Ihr Fortschritt: {course_progress}