Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, anderen Personen Hilfe zu leisten, wenn die Situation dies verlangt. Beachten Sie jedoch unbedingt, dass Sie keine Dritten oder sich selber
dabei gefährden.
Als Erste Hilfe sind medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an erkrankten oder verletzten Personen, unter Anwendung einfacher Mittel, sowie unter Einbeziehung des Notrufs zu verstehen. Ziel aller Erste-Hilfe-Maßnahmen im Betrieb ist es, verletzte oder erkrankte Personen vorläufig zu versorgen, um akute Gesundheits- und Lebensgefahren bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes abzuwehren.
Diese Unterweisung informiert über Verantwortlichkeiten und Pflichten beim Thema "Erste Hilfe" und soll Sie darüber in Kenntnis setzen welche Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und Personenschäden ergriffen werden sollten und wie sie sich im Notfall zu verhalten haben.

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